Die Anlagenbuchhaltung gehört im Allgemeinen zu der Finanzbuchhaltung und verwaltet die Vermögensgegenstände (Anlage) eines Unternehmens. Unter Vermögensgegenständen, bzw. dem Anlagevermögen versteht man Wirtschaftsgüter, die einen dauerhaften Zweck für das Unternehmen haben (Zeitdauer mehr als ein Jahr) (s. § 247 Abs. 2 HGB). Man unterscheidet hier zwischen abnutzbaren Wirtschaftsgütern (z.B. Maschinen) und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern (z.B. Immobilien).
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