Zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände, wie z.B. gewerbliche Schutzrechte oder Patente; Sachanlagen, wie Grundstücke, Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsaustattung; Finanzanlagen, wie Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
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