Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von den Gemeinden festgesetzt und erhoben. Die Steuerpflicht besteht für alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland ein Gewerbe betreiben. Gewerbebetrieb ist dabei jede selbstständige, planmäßige und dauerhafte Tätigkeit, die mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird und nicht von vornherein als freiberuflich oder landwirtschaftlich eingestuft wird.

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen zum steuerlichen Gewinn ermittelt wird. Es wird ein einheitlicher Steuermessbetrag angewendet, der von der Gemeinde festgelegt wird und je nach Gemeinde unterschiedlich sein kann. Die Gewerbesteuer wird von den Gewerbetreibenden an die jeweilige Gemeinde gezahlt, in der das Gewerbe betrieben wird. Sie ist eine zusätzliche Steuer zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die ebenfalls auf Gewinneinkünfte erhoben werden. Die Gewerbesteuer hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf die Steuerbelastung von Unternehmen und somit auf die Standortentscheidungen von Unternehmen hat. Ein hoher Gewerbesteuersatz kann für Unternehmen abschreckend sein, während eine niedrige Steuerlast als Anreiz für Unternehmensansiedlungen wirken kann. Daher wird die Höhe der Gewerbesteuer oft von den Gemeinden als Instrument zur Wirtschaftsförderung genutzt.

Haben Sie Fragen zu der Gewerbesteuer oder zur Standortplanung Ihres Unternehmens? Nehmen Sie unsere steuerliche Beratung in Anspruch.

Zurück zur Glossarübersicht

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie unsere steuerliche Beratung in Anspruch.

Adresse:
Gotenring 14
50679 Köln

E-Mail:
kontakt@kreutzer-schumann.de

Telefon:
0221 / 98 10 93 – 0

Öffnungszeiten:
MO bis FR 8:30 – 17:00

Anfrage stellen