Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland und vielen anderen Ländern. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die durch einen Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) gegründet wird und eigenes Vermögen besitzt. Sie kann eigenständig Verträge abschließen, Rechte und Pflichten eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Die Gründung einer GmbH erfordert mindestens einen Gesellschafter, der als natürliche Person oder als juristische Person auftreten kann. Das Stammkapital der GmbH muss in bar oder in Sachwerten in Höhe von mindestens 25.000 Euro aufgebracht werden. Das Stammkapital ist in Anteile, sogenannte Geschäftsanteile, aufgeteilt, die den Gesellschaftern gehören.
Ein besonderes Merkmal der GmbH ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen (ihr Stammkapital) beschränkt ist. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH. Das Vermögen der GmbH haftet nur für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die GmbH unterliegt einer strengen rechtlichen und finanziellen Buchführung und ist verpflichtet, einen Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) zu erstellen. Der Jahresabschluss muss von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) geprüft und beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die GmbH bietet eine attraktive Rechtsform für Unternehmen, die ihre Haftung begrenzen möchten und gleichzeitig die Flexibilität einer Kapitalgesellschaft wünschen. Sie ist besonders beliebt bei mittelständischen Unternehmen, Start-ups und Familienunternehmen. Die GmbH eignet sich sowohl für gewerbliche als auch für freiberufliche Tätigkeiten und ermöglicht den Gesellschaftern eine klare Aufteilung von Gesellschafterrechten und -pflichten.
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