Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von den Eigentümern der Grundstücke und Immobilien entrichtet. Mieter von Grundstücken oder Gebäuden müssen in der Regel keine Grundsteuer direkt zahlen, da sie in den Nebenkosten (Betriebskosten) enthalten ist und von den Vermietern auf die Mieter umgelegt wird.

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet, der durch die zuständigen Finanzbehörden für jedes Grundstück oder Gebäude ermittelt wird. Dieser Einheitswert spiegelt den Wert des Grundstücks zum Stichtag der Hauptfeststellung wider, die in der Regel alle sechs Jahre erfolgt.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in Deutschland nach dem sogenannten „Grundsteuermessbetrag“ und dem jeweiligen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist für alle Kommunen einheitlich. Der Hebesatz hingegen wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und kann somit je nach Kommune unterschiedlich hoch sein. Der Hebesatz wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, um die tatsächliche Höhe der Grundsteuer zu ermitteln.

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