Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Buchführungsunterlagen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, wobei wir sämtliche branchenspezifischen Nuancen berücksichtigen. Dies beinhaltet beispielsweise die Handhabung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze und Umsatzsteuerbefreiungen.
Hier sind besonders die Paragraphen § 13b und § 48 b ausschlaggebend- rufen Sie uns hierzu an.
Sie bringen uns Ihre Belege – wir erstellen Ihre Buchhaltung.
Wir übernehmen die Vertretung in allen Belangen, die im Kontakt mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern auftreten, einschließlich Unterstützung während Betriebsprüfungen.