Die Zuständigkeit für alle Arbeitsrecht-Fragen liegt bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte, der Mindestlohn, Leiharbeit und Werkverträge, allgemein verbindliche Tarifverträge, die Entsendung von Arbeitnehmern sowie Teilzeit und flexible Arbeitszeiten.
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