Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht für natürliche Personen und wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest verankert (Kap. 1, Art. 1, Abs. 1 DSGVO). Diese Verordnung hat zum Ziel, die Grundrechte und -freiheiten der Menschen zu bewahren und ihr Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsort (Kap. 1, Art. 1, Abs. 2 DSGVO).
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