Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Sie basiert auf dem Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für den deutschen Staat und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Sozialleistungen. Hierbei betrachten man verschiedene Einkommensarten, wie Löhne, Gehälter, Renten, Kapitalerträge, Unternehmensgewinne, Mieteinnahmen und andere Einkünfte. Von diesem Gesamteinkommen werden bestimmte steuerlich abzugsfähige Ausgaben und Freibeträge abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Steuerpflichtige müssen in der Regel eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, in der sie ihre Einkünfte und Ausgaben offenlegen. Die Steuererklärung dient dazu, die Höhe der fälligen Einkommensteuer zu berechnen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zu erstatten. Es gibt verschiedene Steuerklassen in Deutschland, die je nach Familienstand und familiärer Situation unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge bieten. Zudem gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, wie beispielsweise Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten, die die steuerliche Belastung reduzieren können.

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