Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Finanzierungsinstrument, bei dem ein Gesellschafter einer Gesellschaft (z. B. einer GmbH oder einer Personengesellschaft) seiner eigenen Gesellschaft Geld leiht. Es handelt sich dabei um eine Form der Fremdfinanzierung, bei der der Gesellschafter als Gläubiger auftritt und der Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.
Das Gesellschafterdarlehen wird in der Regel in Form eines schriftlichen Darlehensvertrags zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft festgehalten. Dieser Vertrag regelt die Modalitäten des Darlehens, wie beispielsweise den Zinssatz, die Laufzeit, die Rückzahlungsbedingungen und etwaige Sicherheiten.
Es ist wichtig, dass ein Gesellschafterdarlehen ordnungsgemäß dokumentiert und ausgestaltet wird, um mögliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insbesondere müssen die Rückzahlungsbedingungen und Zinsen marktüblich gestaltet sein, um möglichen Vorwürfen einer verdeckten Gewinnausschüttung entgegenzuwirken.
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