OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine der in Deutschland anerkannten Rechtsformen für Unternehmen und gehört zu den Personengesellschaften. Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 105 ff. geregelt und bietet eine rechtliche Struktur für die gemeinsame Geschäftsführung und das unternehmerische Engagement von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen, den Gesellschaftern.

 

Hier sind die wichtigsten Merkmale und Charakteristika einer OHG in Deutschland:

 

  1. Gesellschafter: Eine OHG erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter, und diese können natürliche Personen, juristische Personen oder andere Personengesellschaften sein.

 

  1. Haftung: Die Gesellschafter einer OHG haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen für Schulden der OHG haften.

 

  1. Firma: Die OHG muss eine im Handelsregister eingetragene Firma führen, die den Namen der Gesellschafter oder einen anderen firmenrechtlich zulässigen Namen enthält und den Zusatz „Offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ trägt.

 

  1. Geschäftsführung: Die Gesellschafter haben das Recht zur Geschäftsführung und können die Geschäfte der OHG gemeinsam oder durch einen Bevollmächtigten führen. Die Geschäftsführungsbefugnis kann durch Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

 

  1. Kapitaleinlage: Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist bei der OHG keine Mindesteinlage erforderlich. Die Gesellschafter können Kapital, Sachwerte oder Arbeitskraft einbringen.

 

  1. Gewinn- und Verlustverteilung: Die Gewinn- und Verlustverteilung in der OHG erfolgt in der Regel nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anteilen. Wenn nichts vereinbart ist, erfolgt die Verteilung gleichmäßig.

 

  1. Steuerliche Behandlung: Die OHG selbst ist steuerlich transparent, das bedeutet, dass Gewinne und Verluste auf der Ebene der Gesellschafter versteuert werden. Die Gesellschafter müssen Einkommensteuer auf ihren Gewinn zahlen.

 

  1. Beendigung: Eine OHG kann durch Vereinbarung der Gesellschafter, durch Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch andere in Gesetz und Vertrag festgelegte Gründe beendet werden.

 

Die OHG bietet den Vorteil der Flexibilität bei der Gründung und Geschäftsführung, da die Regelungen im Gesellschaftsvertrag individuell gestaltet werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter ein erhebliches Risiko darstellt, insbesondere im Falle von Geschäftsverlusten oder Schulden. Daher sollten die Gesellschafter sorgfältig abwägen, ob die OHG die richtige Rechtsform für ihr Unternehmen ist, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Zurück zur Glossarübersicht

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie unsere steuerliche Beratung in Anspruch.

Adresse:
Gotenring 14
50679 Köln

E-Mail:
kontakt@kreutzer-schumann.de

Telefon:
0221 / 98 10 93 – 0

Öffnungszeiten:
MO bis FR 8:30 – 17:00

Anfrage stellen