Realsplitting

Das Realsplitting ist ein steuerliches Konzept, das Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit bietet, ihre Einkommenssteuer gemeinsam zu veranlagen und somit steuerliche Vorteile zu erzielen. Es bezieht sich auf die gemeinsame steuerliche Behandlung des Einkommens und der Steuerlast von Ehepartnern, wobei das Gesamteinkommen aufgeteilt wird, um die Steuerlast gerechter zu gestalten.

Hier sind die wichtigsten Merkmale des Realsplittings:

  1. Einkommensteilung: Bei Anwendung des Realsplittings wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner addiert und dann hälftig aufgeteilt. Diese Einkommensaufteilung dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.
  2. Steuerklassen: Die Ehepartner müssen in den Steuerklassen III und V oder IV und IV sein, um das Realsplitting anwenden zu können. Die Kombination der Steuerklassen hängt von der individuellen Situation der Ehepartner ab.
  3. Vorteile: Das Realsplitting kann in bestimmten Fällen steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn ein Ehepartner erheblich mehr verdient als der andere. Durch die Aufteilung des Einkommens kann der Steuersatz gesenkt und die Steuerlast insgesamt reduziert werden.
  4. Antragspflicht: Ehepartner müssen einen Antrag auf Realsplitting bei ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Dieser Antrag muss normalerweise bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden, für das das Realsplitting angewendet werden soll.
  5. Einkommensgrenzen: Es gibt Einkommensgrenzen, bis zu denen das Realsplitting in vollem Umfang genutzt werden kann. Wenn die Einkommen über diesen Grenzen liegen, kann die steuerliche Wirkung des Realsplittings abnehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Realsplitting nicht in allen Fällen vorteilhaft ist und von den individuellen Einkommensverhältnissen und steuerlichen Situationen der Ehepartner abhängt. Daher ist es ratsam, steuerlichen Rat oder eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um festzustellen, ob das Realsplitting für einen bestimmten Fall geeignet ist und welche Kombination von Steuerklassen am besten ist.

Zurück zur Glossarübersicht

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie unsere steuerliche Beratung in Anspruch.

Adresse:
Gotenring 14
50679 Köln

E-Mail:
kontakt@kreutzer-schumann.de

Telefon:
0221 / 98 10 93 – 0

Öffnungszeiten:
MO bis FR 8:30 – 17:00

Anfrage stellen